TÜV-zertifizierter, unabhängiger KFZ-Sachverständiger und Gutachter

Thomas Kegenbein

TEL: 0172 805 8847

Kfz – Gutachter & Kfz – Sachverständiger Berlin / Brandenburg

Ich unterstütze Sie mit meiner langjährigen Erfahrung als Kfz-Gutachter & Kfz-Sachverständiger bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfallschadens. Aufgrund meiner über 30-jährigen Berufserfahrung als Kfz-Meister und Serviceberater bei einem großen deutschen Automobilhersteller verfüge ich über umfassende Kenntnisse über die Abläufe in den Werkstätten und Versicherungsunternehmen.  Bei der Regulierung von Unfallschäden und kann Ihnen alle lästigen versicherungstechnischen Angelegenheiten abnehmen, Sie werden kompetent unterstützt und ich sorge für einen zuverlässigen und schnellen Ablauf.

Besichtigung vor ORT

Kurzfristige Terminvereinbarung, schnelle Abwicklung 12 bis 24 Std., Übersendung Unterlagen an Versicherung

Kostenlose Unfallgutachten

Bei unverschuldeten Unfällen für PKW, LKW, Motorrad und Fahrrad. Mein Gutachten ist für Sie kostenlos

Ihr Recht durchsetzen

Ihre Ansprüche als Geschädigter. Ich helfe Ihnen bei: Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld über Anwalt

Als unabhängiger KFZ Sachverständiger vertrete ich ausschließlich Ihre Rechte

Wenn Sie als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall beteiligt sind, ist es Ihr Recht mich als Ihren unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Ich vertrete ausschließlich Ihre Rechte und arbeite nicht für die gegnerische Versicherung. So kann ich Sie von Anfang an dabei gezielt unterstützen, dass Sie Ihre vollständigen Schadenersatzansprüche geltend machen können und dass Sie bei der Schadensabwicklung keine Schadenersatzverluste bzw. Einbußen hinnehmen müssen wie zum Beispiel Wertminderung. Sie müssen nur noch darüber entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug in Ihre Werkstatt des Vertrauens reparieren lassen möchten oder sich die Reparaturkosten netto auszahlen lassen.
Im Haftpflichtschadenfall werden die Kfz-Gutachtenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Unfallschäden mit dem Fahrrad

Wie auch dem Pkw-Fahrer, stehen auch Ihnen als Fahrradfahrer die gleichen Schadensersatzansprüche zu. Aufgrund meiner eigenen sportlichen Aktivität im Radsport verfüge ich über ein umfassendes Fachwissen, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fall eines Verkehrsunfalls zu unterstützen. Dazu erstelle ich Ihnen ein Gutachten für das verunfallte Fahrrad, womit Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung im vollen Umfang geltend machen können. Die Gutachterkosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Gutachten für PKW, Motorräder und Fahrräder

Meine Leistungen als KFZ – Gutachter bzw. Kfz – Sachverständiger

  • Haftpflichtschaden-Gutachten / Schadengutachten / Unfall-Gutachten
  • Beweissicherung
  • Oldtimer-Gutachten
  • Wertgutachten
  • Für PKW, LKW, Oldtimer, Anhänger, Wohnmobile, Transporter, Motorräder, Roller und Fahrräder

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Kundenzufriedenheit

Mein Serviceleistungen

  • Besichtigung vor Ort
  • 24 Std. erreichbar
  • flexible und schnelle Termine auch am Wochenende
  • unabhängig und TÜV-zertifiziert
  • Direktabrechnung mit der Versicherung

Ablauf und Kosten bei Unfallschäden (Fahrzeuge und Fahrrad)

1. Flexible Terminvereinbarung in Berlin und Brandenburg

Unter der Nummer bin 0172 8058 847 ich jederzeit für Sie erreichbar – auch am späten Abend und am Wochenende.

2. Schadensaufnahme, direkt am Unfallort oder bei Ihnen

Auch wenn mein Büro in Mahlow / Berlin-Tempelhof liegt, ich arbeite überregional in ganz Berlin und Brandenburg. Ich komme immer zu Ihnen, genauer gesagt dorthin, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – am Unfallort, bei Ihnen Zuhause, auf Ihrer Arbeitsstelle oder an einem anderen Ort.  Der Schaden wird neutral, vollständig und kurzfristig, oft noch am selben Tag vor Ort aufgenommen und dient der Beweissicherung.

3. Erstellung und Übermittlung des Gutachtens. Maximal 24 Stunden.

Innerhalb von max. 24 Stunden ist das Gutachten erstellt und wird der Versicherung oder Ihrem Anwalt übermittelt. Eventuelle Nachfragen der Versicherung oder erforderliche Nachbesichtigungen Ihres Fahrzeuges werden von mir in Absprache mit der Werkstatt oder Versicherung zeitnah durchgeführt, sodass sich die Bearbeitung nicht verzögert.

4. Abrechnung direkt mit der Versicherung

Im Haftpflichtschadenfall werden die Kosten für die Besichtigung und das Schadensgutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Dazu benötige ich von Ihnen lediglich eine unterschriebene Abtretungserklärung und Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Grundlage dafür ist die aktuelle Rechtsprechung, nach der der Geschädigte immer so zu stellen ist, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Grundsätzlich ist bei geklärter Schuldfrage das Gutachten für Sie als Geschädigter kostenlos.

Ablauf und Kosten beim Wert-Gutachten und Oldtimer-Gutachten

Wir vereinbaren einen verlässlichen und kurzfristigen Termin am Fahrzeug. Hier wird der technische Zustand aller wert bestimmenden Bauteile detailliert ermittelt. Durch eine Probefahrt werden die subjektiven Fahreigenschaften bewertet und der Zustand aller Fahrwerks- und Antriebsteile sowie Bedienelemente einbezogen. Es wird ein fundiertes Gutachten erstellt, das Ihnen den Marktwert Ihres Fahrzeuges ausweist. Die Gutachten-Kosten richten sich nach dem Wert des Fahrzeuges und dem entstandenen Aufwand.

Thomas Kegenbein

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Gutachten in Berlin und Blankenfelde Mahlow

Warum Sie unbedingt einen Kfz-Gutachter benötigen:

Alle 13 Sekunden kommt es auf unseren Straßen zu einem Verkehrsunfall, wobei bei den meisten Unfällen die Schuldfrage klar ist. Die Polizei wird gerufen und die Unfallbeteiligten tauschen Ihre Daten aus. Soweit so gut.

Die Polizei, Dein Freund und Helfer händigt den Beteiligen den sogenannten Unfallzettel aus. Dort steht eine Telefonnummer, womit Sie die Versicherung erfragen können. Ab diesem Zeitpunkt sollte man dringend einen unabhängigen Gutachter ggf. zusätzlich einen Anwalt hinzuziehen. Denn sonst könnte die Falle zuschnappen. Viele wissen nicht, dass Sie durch den Anruf bei der gegnerischen Versicherung des (rechtlichen) Gegners zu Ihrem Nachteil negativ beeinflusst werden können.

Juristen haben sich durch ein jahrelanges Studium das Wissen aneignen können, was der Verkehrsteilnehmer nicht aus dem Arm schütteln kann und die Versicherung freut sich über den Alleingang. Mittlerweile ist es wohl die Regel, dass der Geschädigte nicht das erhält, was Ihm rechtlich zusteht.

Die Tricks und Fantasien der Haftpflichtversicherungen sind leider grenzenlos geworden. Dabei bewegen sich die Versicherungen oft an der Grenze des Zulässigen. Darüber existieren  sogar leider Beschlüsse bzw. Urteile, denen der Richter offiziell den Sachbearbeitern der Versicherungen Betrug vorwirft. Somit kämpft man gegen die Versicherung und gegen den Sachbearbeiter mit stumpfen Waffen.

In diesem Kampf David gegen Goliath ist es ratsam, mit professioneller Hilfe einen Kfz- Sachverständigen und einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Grundsätzlich sind alle Kosten immer von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen (gesetzlich festgelegt unter dem §249 BGB).

Wichtige Fragen zu Gutachten und Schadenfall

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Was kostet mich ein Gutachten im unverschuldeten Haftpflichtschadenfall?

In diesem Fall werden die Kosten immer und zu 100 % von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Die Versicherung muss alle Kosten übernehmen, die durch den unverschuldeten Unfall entstanden sind. Das sind die Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und Ausfallkosten und ggf. Kosten durch körperliche Verletzungen.

Was genau steht in einem Gutachten?

Im Gutachten stehen die Beteiligten, Fahrzeugdaten, die Reparaturkosten (Kalkulation), der Wert des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis, Nutzungsausfall, eine eventuelle Wertminderung und eventuell ein Restwert, wenn erforderlich.

Unfall mit Fahrrad und Auto, wer zahlt?

In der Regel haftet der Verkehrsteilnehmer, der den Unfall verursacht hat. Hat der Autofahrer den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Versicherung. Ist der Radfahrer zum Beispiel durch sein grob verkehrswidriges Verhalten schuld, ist seine Privathaftpflichtversicherung zuständig, sofern er eine hat. In Berlin wird in vielen Fällen eine Teilschuld zugesprochen.

Wo findet die Begutachtung statt?
Viele machen den Fehler und suchen den Gutachter direkt vor Ort. Auch wenn wir in Blankenfelde / Berlin-Tempelhof sitzen, wir kommen immer zu Ihnen. Die Fahrzeuguntersuchung kann an der Unfallstelle, in der Werkstatt oder auch zu Hause stattfinden. Ich komme immer zu Ihnen in ganz Berlin oder Brandenburg.
Darf die Versicherung einen Gutachter vorschreiben?
Die Antwort lautet immer: NEIN! Gerade die gegnerische Versicherung wird oft versuchen, einen eigenen Sachverständigen ins Spiel zu bringen, weil der dann die Interessen der Versicherung vertritt. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger / Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen und Sie können den Gutachter frei wählen.

Ich helfe Ihnen sofort

Melden Sie sich kurzfristig nach einem Schadensfall bei mir und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Mahlow und Berlin-Tempelhof liegen vor meiner Haustür, aber ich komme zu Ihnen in ganz Berlin und Brandenburg. Telefon 0172 8058 847

Datenschutzerklärung gelesen?

* Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an info@kfzgutachter-kegenbein.de widerrufen.

Mein KFZ-Gutachter Büro direkt bei Berlin Tempelhof,

in Blankenfelde Mahlow,

Grenzweg 13a, 15831 Mahlow

Ich bin für Sie natürlich in ganz Berlin und Brandenburg tätig. Mein Büro befindet sich nur 2 Minuten von Berlin Tempelhof entfernt.